Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 04.11.1993 - 14 S 2322/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1611
VGH Baden-Württemberg, 04.11.1993 - 14 S 2322/93 (https://dejure.org/1993,1611)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.11.1993 - 14 S 2322/93 (https://dejure.org/1993,1611)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. November 1993 - 14 S 2322/93 (https://dejure.org/1993,1611)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1611) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit - Betriebsfortführung - Betriebsuntersagung - Vollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht: Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 78
  • VBlBW 1994, 10
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.1989 - 14 S 1564/89

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis; Betriebsschließungsverfügung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.11.1993 - 14 S 2322/93
    Maßstab für die entsprechende Prognose ist dabei nicht die überwiegende Wahrscheinlichkeit der ordnungswidrigen Gewerbeausübung, sondern es genügen im Gaststättengewerbe bereits unterhalb dieses Wahrscheinlichkeitsmaßstabes liegende ernsthafte Zweifel an der ordnungsgemäßen Gewerbeausübung (Senatsbeschlüsse vom 07.08.1986 - 14 S 1961/86 -, GewArch 1987, 32; vom 20.07.1989 - 14 S 1564/89 -, GewArch 1990, 253).

    - Soweit der Antragstellerin ferner Verstöße gegen einschlägige gaststättenrechtliche Bestimmungen vorgeworfen werden, ist in der Rechtsprechung zwar anerkannt, daß auch eine Vielzahl kleinerer Verstöße, die für sich betrachtet noch keine ausreichende Grundlage für die Annahme der Unzuverlässigkeit bieten würden, in ihrer Häufung erheblich sein und die Unzuverlässigkeit begründen können, wenn sie einen Hang zur Nichtbeachtung geltender Vorschriften erkennen lassen oder in ihrer Häufung eine erhebliche Ordnungsstörung liegt (vgl. Senatsbeschluß vom 20.07.1989, aaO, m.w.N.).

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 52.78

    Gewerberecht - Untersagung - Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.11.1993 - 14 S 2322/93
    Entscheidend ist, daß ein vernünftig urteilender und um seine ordnungsmäßige Betriebsführung bemühter Gewerbetreibender den Betrieb nicht fortführen würde (BVerwG, Urteile vom 02.02.1982, GewArch 1982, 233, 294; Michel/Kienzle, GastG, 11. Aufl., § 4 Anm. 27; Aßfalg/Lehle/Loritz/Schwab, Aktuelles Gaststättenrecht A § 4 GastG Anm. 11; vgl. auch Landmann/Rohmer, GewO § 35 Anm. 49).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1986 - 14 S 1961/86

    Anordnung der Einstellung eines Gaststättenbetriebes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.11.1993 - 14 S 2322/93
    Maßstab für die entsprechende Prognose ist dabei nicht die überwiegende Wahrscheinlichkeit der ordnungswidrigen Gewerbeausübung, sondern es genügen im Gaststättengewerbe bereits unterhalb dieses Wahrscheinlichkeitsmaßstabes liegende ernsthafte Zweifel an der ordnungsgemäßen Gewerbeausübung (Senatsbeschlüsse vom 07.08.1986 - 14 S 1961/86 -, GewArch 1987, 32; vom 20.07.1989 - 14 S 1564/89 -, GewArch 1990, 253).
  • VG Freiburg, 21.11.2023 - 9 K 3280/23

    Zuverlässigkeit eines Gastwirts; Verkauf von Lachgas; Konsum von

    Maßstab für die Prognose ist dabei nicht die überwiegende Wahrscheinlichkeit der ordnungswidrigen Gewerbeausübung, sondern es genügen im Gaststättengewerbe bereits unterhalb dieses Wahrscheinlichkeitsmaßstabs liegende ernstliche Zweifel an der ordnungsgemäßen Gewerbeausübung (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.11.1993 - 14 S 2322/93 -, Rn. 3, juris, mit weiteren Nachweisen).

    Nach der Rechtsprechung können auch eine Vielzahl kleinerer Verstöße, etwa gegen Vorschriften des Gaststättenrechts, die für sich betrachtet noch keine ausreichende Grundlage für die Annahme der Unzuverlässigkeit bieten würden, in ihrer Häufung erheblich sein und die Unzuverlässigkeit begründen, wenn sie einen Hang zur Nichtbeachtung geltender Vorschriften erkennen lassen oder in ihrer Häufung eine erhebliche Ordnungsstörung liegt (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.11.1993 - 14 S 2322/93 -, Rn. 3, juris, mit weiteren Nachweisen).

    Im Fall der verbotswidrigen Ausübung eines Gewerbes trotz des vorherigen Widerrufs der Erlaubnis ist § 15 Abs. 2 GewO anzuwenden (Brüning in BeckOKGewO,59.Ed.1.1.2022,GewO§ 35Rn.8;vgl.auchVGStuttgart,Beschluss vom 13.11.2020 - 4 K 5144/20 -, Rn. 32, juris sowie den Hinweis in dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 04.11.1993 - 14 S 2322/93-, Rn. 6, juris).

    Mildere, gleich geeignete Mittel zur Erreichung dieses Ziels dürften nicht bestehen, da nur eine Untersagungsverfügung von der Behörde mit den Zwangsmitteln des LVwVG vollstreckt werden kann (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.11.1993 - 14 S 2322/93 -, Rn. 6, juris).

  • VGH Bayern, 10.01.2020 - 10 B 19.2363

    Rechtswidrigkeit des Verbots des Verteilens von Flugblättern im Rahmen einer

    Ein solcher ge- oder verbietender und damit einer Vollstreckung grundsätzlich zugänglicher Inhalt (vgl. VGH BW, B.v. 4.11.1993 - 14 S 2322/93 - juris Rn. 6; Mosbacher in Engehlhardt/App/Schlatmann, VwVG/VwZG, 11. Aufl. 2017, § 6 VwVG Rn. 1) lässt sich - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts - auch nicht aus der Festlegung des Versammlungsorts unter Ziffer I. des Bescheids mittels der in der Anlage schraffiert gekennzeichneten Fläche in Verbindung mit der Aufzählung der ausschließlich zugelassenen Kundgebungsmittel in Ziffer I.2.5 des Bescheids entnehmen.
  • VG Berlin, 28.03.2012 - 35 K 196.11

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit für leitende unselbständige Tätigkeit

    Die Haftbefehle stellen nicht nur die Zuverlässigkeit der A... - als Gewerbetreibendem - in Frage (vgl. nur VGH Mannheim, Beschluss vom 4. November 1993 - VGH 14 S 2322/93 -, Rn. 5; zit. nach juris; Marcks, in: Landmann/Rohmer, a.a.O., Rn. 46 m.w.Nachw.), sondern auch die des Klägers, der zu den fraglichen Zeiten als Geschäftsführer und gesetzlicher Vertreter für die ordnungsgemäße Leitung der Gesellschaft zuständig und verantwortlich war (vgl. VG München, Urteil vom 27. November 2007, a.a.O., Rn. 27).

    Dies ist mit den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung nicht zu vereinbaren (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 4. November 1993, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 13.11.2020 - 4 K 5144/20

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis bei Verdacht der Strohmanntätigkeit

    Ist - wie vorliegend - eine Entscheidung über den Widerspruch gegen den Widerruf der Gaststättenerlaubnis noch nicht erfolgt, so ist maßgebend die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 04.11.1993 - 14 S 2322/93 - GewArch 1994, 30 - in juris Rn. 3).

    Maßstab für die Prognose ist nicht die überwiegende Wahrscheinlichkeit der ordnungswidrigen Gewerbeausübung; vielmehr genügen ernsthafte Zweifel an der ordnungsgemäßen Ausübung des Gaststättengewerbes (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 04.11.1993 - 14 S 2322/93 - GewArch 1994, 30 - in juris Rn. 3).

  • VG Freiburg, 03.09.2001 - 1 K 937/01
    Denn auch wenn der Antragsteller mittlerweile einige der beanstandeten Rechts- und Pflichtverstöße beseitigt und etwa inzwischen seine Mitarbeiter ordnungsgemäß in der Sozialversicherung angemeldet und auch seine Dritt- und Steuerschulden beglichen sowie seine steuerrechtlichen Erklärungspflichten erfüllt haben dürfte und das sonstige Fehlverhalten zum Teil bestritten ist und teilweise nur von geringer Erheblichkeit sein dürfte, so ist es doch angesichts der Vielzahl der Verstöße und der nur kurzen Betriebszeit nicht mit der hier im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes notwendigen Wahrscheinlichkeit auszuschließen, dass den hier von der Antragsgegnerin gerügten Pflicht- und Rechtsverstößen des Antragstellers insgesamt ein Hang zur Nichtbeachtung der in seinem Bereich geltenden Vorschriften zugrunde liegt (zur Unzuverlässigkeit in diesem Fall vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.02.2001 - 14 S 471/01 -, v. 03.11.1993 - 14 S 2322/93 -, GewArch 1994, 30 und v. 07.08.1986 - 14 S 1961/86 -, NVwZ 1987, 335).

    Hat der Widerspruch gegen die nach § 31 GastG i.V.m. § 15 Abs. 2 GastG angeordneten Untersagung des weiteren Betriebs der Gaststätte somit aufschiebende Wirkung, fehlt es an der nach § 2 Nr. 2 LVwVG für die Androhung der Zwangsmaßnahme der Schließung und Versiegelung der Betriebsräume notwendigen sofortigen Vollziehbarkeit des hiermit zu vollstreckenden Grundverwaltungsakts (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.11.1993 - 14 S 2322/93-, GewArch 1994, 30, 31), so dass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Ziffer 4 der Verfügung der Antragsgegnerin anzuordnen ist.

    Mangels sofortiger Vollziehbarkeit oder Bestandskraft der Betriebsschließungsverfügung ist zur Zeit nur keine Handhabe gegeben, die unerlaubte Fortführung des Betriebes unmittelbar mit den Zwangsmitteln der Verwaltungsvollstreckung zu unterbinden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.11.1993, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 15.01.2024 - 3 L 3139/23
    Denn aus einem derartigen Eintrag ergibt sich regelmäßig die Weigerung des Gewerbetreibenden, durch Abgabe der Vermögensauskunft seinen Gläubigern den notwendigen Überblick über seine Vermögensverhältnisse zu verschaffen, was mit den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung nicht zu vereinbaren ist und die Annahme rechtfertigt, dass der Gewerbetreibende nicht nur leistungsunwillig, sondern auch leistungsunfähig ist, vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 22 ZB 21.1937 -, juris Rn. 13 f.; VGH Bayern, Beschluss vom 19. Oktober 2020 - 22 ZB 20.363 -, juris Rn. 25; VGH Bayern, Beschluss vom 28. August 2013 - 22 ZB 13.1419 -, juris Rn. 19; VGH Bayern, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 22 ZB 09.218 -, juris Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. November 1993 - 14 S 2322/93 -, juris Rn. 5.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.1996 - 14 S 2158/96

    Verzicht auf eine Gaststättenerlaubnis während eines Widerrufsverfahrens -

    Maßstab für die entsprechende Prognose ist dabei nicht die überwiegende Wahrscheinlichkeit der ordnungswidrigen Gewerbeausübung, sondern es genügen im Gaststättengewerbe bereits unterhalb dieses Wahrscheinlichkeitsmaßstabes liegende ernsthafte Zweifel an der ordnungsgemäßen Gewerbeausübung (vgl Senatsbeschlüsse vom 07.08.1986 - 14 S 1961/86 -, GewArch 1987, 32; vom 20.07.1989 - 14 S 1564/89 -, GewArch 1990, 253; vom 04.11.1993 - 14 S 2322/93).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - 1 B 14.05

    Begriff des Gewerbetreibenden - hier: Handwerksmeister als Gesellschafter einer

    Ein weiteres Kriterium stellt die mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dar, die in der Ablehnung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse und in der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zum Ausdruck kommt (zur Relevanz dieser Kriterien für die fehlende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vgl. BVerwG, a.a.O.; VGH Mannheim, Beschluss vom 4. November 1993 - 14 S 2322/93 -, GewArch 1994, 30 [31]; VGH Kassel, Urteil vom 28. September 1992 - 8 UE 916/90 -, GewArch 1993, 159; Marcks in Landmann/Rohmer, a.a.O., § 35 Rn. 46).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.1996 - 11 B 12401/96

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis; Gastwirt; Verletzung der Aufsichtspflicht;

    Sollte er dennoch die Diskothek weiter betreiben, so bedarf es zur Anwendung von Zwangsmitteln einer Betriebsuntersagung (Schließungsverfügung) nach § 31 GastG i.V.m. § 15 Abs. 2 GewO, die im Ermessen der Antragsgegnerin steht (ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 04. November 1993 - 14 S 2322/93 -, GewArch 1994, 30).
  • VG Karlsruhe, 13.03.2017 - 3 K 1390/16

    Zustimmung zur Betrauung eines Prüfingenieurs - Zulässigkeit der Klage einer

    Vom Fehlen der Zuverlässigkeit ist bereits dann auszugehen, wenn ernsthafte Zweifel daran bestehen, dass der Prüfingenieur seine Tätigkeit ordnungsgemäß ausüben wird, ohne dass es einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit einer zukünftig ordnungswidrigen Ausübung seiner Tätigkeit bedarf (vgl. zum Gewerberecht VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 04.11.1993 - 14 S 2322/93 -, juris; Beschluss vom 20.07.1989 - 14 S 1564/89 -, NVwZ-RR 1990, 186 m.w.N.; zur Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz BVerwG, Urteil vom 14.12.1990 - 7 C 20/90 , juris).
  • VG Mainz, 26.01.2011 - 6 L 18/11

    Mainz - Gastwirt verliert Konzession wegen Steuerschulden

  • VG Stuttgart, 18.02.2004 - 10 K 3066/03

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis

  • OVG Brandenburg, 19.10.2001 - 4 B 299/01

    Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes; Vollstreckung einer heimrechtlichen

  • VG Düsseldorf, 06.06.2023 - 3 L 946/23
  • OVG Bremen, 18.04.2023 - 1 LB 27/23

    Gaststättenerlaubnis; Unzuverlässigkeit; wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit;

  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 22 ZB 09.218

    Gewerbeuntersagung; gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen mangelnder

  • VG Gießen, 17.12.1999 - 8 G 4155/99

    Zum Widerruf der Erlaubnis nach GewO § 33c bei nachträglich eintretender

  • VG Sigmaringen, 12.04.2005 - 9 K 241/05

    Untersagung der Fortsetzung des Gaststättenbetriebs nach Widerruf der

  • VG Leipzig, 22.07.1996 - 5 K 703/96

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Gewerbeuntersagungsverfügung;

  • VG Freiburg, 27.11.1997 - 3 K 1049/97

    Rechtmäßigkeit eines denkmalschutzrechtlichen Instandsetzungsgebotes sowie die

  • VG Weimar, 17.01.2000 - 8 E 4343/99

    Gaststättenrecht; Gaststättenrecht; Gaststättenerlaubnis; Schließungsverfügung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht